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Einfuhrumsatzsteuer: Hoffnungsschimmer beim Verrechnungsmodell in Deutschland

Seit Jahren drängt die Importwirtschaft auf eine Änderung des aufwändigen Verrechnungsverfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland. Es scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen.

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Der einstimmige Beschluss der Länder-Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024, die Einführung des Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) einzuleiten, könnte eine erhebliche Erleichterung für Handel und Logistik bedeuten, wenn dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird.

Kritik am aktuellen Fristenmodell

Unternehmen bezahlen bei der Einfuhr von Gütern in die EU die Steuer an den Bund, können diese Wochen später bei den Landesfinanzverwaltungen als Vorsteuer anmelden und erhalten nochmals später etwaige Erstattungen. Die finanzielle und administrative Belastung für Bund, Länder und die Wirtschaft ist damit hoch.

Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer wurde zuletzt zum 1. Dezember 2020 reformiert. Seit dieser Zeit gelte das Fristenmodell, welches einen Zahlungsaufschub ermöglicht, aber keine direkte Verrechnung mit dem Vorsteuererstattungsanspruch biete. “Dies mildere die Liquiditätsbelastungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nur bedingt ab”, erläutert der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV).

Das Ende 2020 geänderte Verfahren ist aufwändig, entzieht insbesondere kleinen und mittelständischen Firmen Liquidität und stellt einen Standortnachteil dar”, heißt auch vonseiten des Deutsche Verkehrsforums (DVF) und des Zentralverbands der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS).

Sehr häufig hätten gerade KMU kein eigenes Aufschubkonto, weil sie beispielsweise die hierfür notwendige Anzahl an Einfuhren bzw. die benötigten Mindesteinfuhrsummen nicht erreichen. In Folge können sie laut dem Deutschen Steuerberaterverband nicht von der verlängerten Fälligkeitsfrist für die Einfuhrumsatzsteuer profitieren, was ihre Liquidität belaste.

Direktverrechnung längst in vielen EU-Mitgliedstaaten

Eine Direktverrechnung, von der Importeure und Speditionen profitieren, wird längst in Deutschlands direkten Nachbarstaaten Belgien, Niederlande und Polen angewandt sowie weiteren EU-Mitgliedstaaten, wie Frankreich, Italien und Slowenien. Das ist ein Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland.

In den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten wird die EUSt mit der Umsatzsteuervoranmeldung direkt verrechnet, heißt es vom Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der den Beschluss der Länder-Finanzministerkonferenz begrüßt.

Der DSLV fordert eine rasche Umsetzung des Vorhabens in enger Abstimmung mit der Wirtschaft, denn nur mit einer Erleichterung bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer rückt die Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard näher.

Der Finanzministerbeschluss ist ein Meilenstein im Bürokratieabbau. Seit mehr als 20 Jahren fordern wir gegenüber Politik und Finanzverwaltung hartnäckig die Vereinfachung des Einfuhrumsatzsteuer-Erhebungsverfahrens. Wir gehen davon aus, dass unsere Überzeugungsarbeit jetzt auf fruchtbaren Boden fällt. Nun kommt es darauf an, dass der Umsetzungsprozess schnell und unbürokratisch gelingt“, so Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Leiterin Zoll-, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht im DSLV.

Nun ist das Bundesministerium für Finanzen am Zug und muss die erforderlichen Maßnahmen und rechtlichen Anpassungen für die Umsetzung des Verrechnungsmodells in Deutschland einleiten.


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