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LKW-Maut-Rückerstattungsansprüche: Erstattungsvolumen wird auf über 330 Millionen Euro geschätzt

Der BGL-Kooperationspartner Hausfeld hat mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität Musterverfahrensvereinbarungen für über 15.000 Mandanten in Bezug auf die LKW-Maut-Rückerstattungsansprüche abgeschlossen.

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Der BGL-Kooperationspartner Hausfeld hat sich mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf die Führung von Musterverfahren verständigt. Da somit tausende Einzelklagen entfallen, kann die Rechtslage schneller und effizienter geprüft werden.

Der BGL informiert, dass entsprechende Musterverfahrensvereinbarungen bereits im Juni 2023 unterzeichnet wurden. Hausfeld wird drei Musterverfahren führen, um die Rechtmäßigkeit der seit Einführung am 1.1.2005 erhobenen LKW-Maut gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Verfahren werden für alle 15.000 Mandanten – davon sind  ca. 7.900 deutsche Unternehmen– geltend sein.

Hausfeld beziffert das Erstattungsvolumen allein für den auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhenden Anteil der Maut auf über 330 Millionen Euro.


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Die Klagen sind die Folge eines Urteils des EuGH vom 28. Oktober 2020, in dem festgestellt wurde, dass die LKW-Maut in den Jahren 2010 und 2011 teilweise nicht mit dem EU-Recht vereinbar war, da die Kosten für die Verkehrspolizei nicht in der LKW-Maut berücksichtigt sein sollten. Vorher hatte eine polnischen Spedition die Berechnung der LKW-Maut vor Gericht angefochten.  Zwar hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage ab­gewiesen, das zuständige Berufungsgericht in Münster hat aber den EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorlageverfahrens konsultiert, der ein für die Transportbranche spektakuläres Urteil fällte.

Durch die unterzeichneten Musterverfahrensvereinbarungen im Rahmen der Verbandslösung – BGL/eClaim/Hausfeld – zur Realisierung der LKW-Maut-Rückerstattungsansprüche wird eine weitere Hürde zur Rechtsdurchsetzung genommen. Der BGL und seine Kooperationspartner streben für die betroffenen Mautpflichtigen einen unkomplizierten Ausgleich der zu Unrecht erhobenen Lkw- Maut, bei unionsrechtlich gebotener Verzinsung, an, sagte BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

 

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