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Keine Doppelbesteuerung von CO2-Emissionen

Deutsche Unternehmen werden vom nationalen CO2-Preis befreit, wenn sie bereits europäische ETS-Zertifikate für Emissionen erworben haben. Das beschloss der Bundestag in einer Verordnung letzte Woche.

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Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wurde am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) verkündet, wodurch eine nationale CO2-Steuer für die Sektoren Wärme und Verkehr, somit auch für die Kraftstoffe Öl und Gas, ab dem Jahr 2021 eingeführt wurde.

Letzte Woche, am 26. Januar, beschloss der Bundestag, dass deutsche Unternehmen vom nationalen CO2-Preis befreit werden, wenn sie bereits europäische ETS-Zertifikate für Emissionen erworben haben.


 

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