TransInfo

Foto: Bartosz Wawryszuk

EU Kompromiss für die neue Abgasnorm Euro 7

Trotz Kritik verschiedener Industrieverbände treibt die Europäische Union die Einführung der Abgasnorm Euro 7 voran. Vertreter vom Europäische Parlament und den EU-Staaten haben sich am 18. Dezember auf entsprechende Regelungen geeinigt.

Lesezeit 4 Min.

Die Vertreter vom Europäische Parlament und den EU-Staaten erzielten eine Einigung bezüglich einer Norm für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und gesonderten technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und ihrer Batterielebensdauer, die als Euro 7 Abgasnorm bezeichnet wird.

Die gestern erzielte Einigung sieht die Beibehaltung der Euro-6-Emissionsgrenzwerte für PKW und Kleintransporter, aber strengere Emissions Grenzwerte für Busse und LKW vor. Außerdem werden Grenzwerte für die Partikelemissionen von Bremsen (insbesondere bei Elektrofahrzeugen) und Vorgaben zur Betriebsdauer eingeführt.

Übersicht der Euro 7-Regeln

Die Euro-7-Norm legt Bestimmungen für die Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen, aber auch für andere Arten von Emissionen wie Reifenabrieb und Partikelemissionen der Bremsen fest. Ferner werden Grenzwerte für die Lebensdauer von Batterien festgelegt.

Die neuen Rechtsvorschriften ersetzen die bisher getrennten Emissionsvorschriften für PKW und Transporter (Euro 6) und LKW und Busse (Euro VI).

  • Grenzwerte für Abgasemissionen: Die gestern erzielte vorläufige Einigung behält die bestehenden Euro-6-Grenzwerte für Abgasemissionen von PKW und Transportern bei. Allerdings begrenzt die Einigung die Emission von Partikeln mit einem Durchmesser ab 10 Nanometer (PN10) anstelle von 23 Nanometer wie in Euro 6.
  • Abgasemissionen von Bussen und Lastkraftwagen: Für schwere Busse und Lastkraftwagen werden in der Vereinbarung strengere Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe festgelegt, darunter auch für Schadstoffe, die in Euro VI nicht geregelt waren, wie z. B. Stickoxid (N2O).
  • Grenzwerte für Bremsemissionen: der Kompromisstext für PKW und Kleintransporter, ein spezifischer Grenzwert von 3 mg/km im Standardfahrzyklus für reine Elektrofahrzeuge und 7 mg/km für alle anderen Antriebsstränge.
    Die Vereinbarung enthält bestimmte Grenzwerte für schwere Lastkraftwagen, nämlich 5 mg/km für reine Elektrofahrzeuge und 11 mg/km für andere Antriebsarten.
  • Anforderungen an die Lebensdauer: Die Gesetzgeber haben für alle Fahrzeuge strengere Anforderungen an die Laufleistung und die Lebensdauer eingeführt; diese beträgt nun bis zu 200 000 km oder 10 Jahre für PKW und Transporter.

Lesen Sie mehr zum Thema: Abgasnorm Euro-7: EU-Parlament nimmt Stellung zu den neuen Grenzwerten


Fristen für die Umsetzung

Laut der Vereinbarung sind verschiedene Fristen für die Anwendung nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen:

  • 30 Monate für neue PKW- und Transportermodelle und 42 Monate für Neufahrzeuge
  • 48 Monate für neue Bus-, LKW- und Anhängertypen und 60 Monate für Neufahrzeuge
  • 30 Monate für neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die in PKW und Lieferwagen eingebaut werden, und 48 Monate für solche, die in Bussen, LKW und Anhängern eingebaut werden.

Das Übereinkommen muss jedoch noch vom Europäischen Parlament und von den Umweltministern gebilligt werden, bevor es in Kraft treten kann.

Kritik vonseiten der Verbände

Neuwagen wären kaum sauberer als nach der für 2014 vereinbarten Euro-6-Norm, betont die NGO Transport & Environment (T&E) in ihrer Reaktion auf die Ankündigung des Europäischen Parlaments.

Autoindustrie ist zurück mit Euro 7-Norm zum Einfrieren der Luftverschmutzungsgrenzwerte”, kritisiert T&E.

Auch der Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) hat die gestrige Euro-7-Trilog-Vereinbarung zur Kenntnis genommen und sagt: „Industrie begrüßt Planungssicherheit, weist aber auf technische und investive Herausforderungen hin”.

Obwohl wir die Einzelheiten erst erfahren werden, wenn wir das gesamte Dokument bewerten können, stellen wir fest, dass sich die Unterhändler zwischen den Institutionen im Wesentlichen dafür entschieden haben, zukunftsorientierten Herausforderungen wie den Bremsemissionen von leichten Nutzfahrzeugen und den Anforderungen an Batterien für Elektrofahrzeuge Priorität einzuräumen. Die Grenzwerte für Abgasemissionen und die Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge wurden ebenfalls erheblich verschärft”, erklärte Sigrid de Vries, ACEA-Generaldirektorin.

Außerdem zählt der Verband nun auf die Unterstützung der Europäischen Kommission, um so schnell wie möglich eine solide Sekundärgesetzgebung zu schaffen, die ausreichende Fristen gewährleistet.

Tags