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Die Ukraine führt eine Registrierungspflicht für ausländische Frachtführer ein. Die neuen Anforderungen gelten ab 1. Juli

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Gestern – am 1. Juli – sind in der Ukraine neue Anforderungen für ausländische Transportunternehmen in Kraft getreten, die den Transport von Waren unter Zollkontrolle bei Import, Export und Transit durchführen. Über die neuen Verpflichtungen informiert die ukrainische Assoziation der internationalen Straßentransportunternehmen AsMap.

Die Änderungen wurden in Übereinstimmung mit der Aktualisierung der Bestimmungen des Paragraphen 61 des Kapitels XXI des Zollkodex über die obligatorische Registrierung von Nicht-Ansässigen, die Waren durch das Territorium der Ukraine transportieren, eingeführt. Nach Artikel 445 wird die Nichtregistrierung die Grundlage für die Verweigerung der Zollabfertigung und der Erlaubnis zum Überschreiten der Staatsgrenze sein.

Ausländische Frachtführer können sich auf folgende Weise registrieren:

  1. Der Antrag kann am Kontrollpunkt bei der Ein- oder Ausreise aus der Ukraine ausgefüllt werden, wobei eine Kopie der Bescheinigung über die Registrierung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers vorgelegt werden muss, die von der zuständigen Behörde im Land der Registrierung ausgestellt wurde;
  2. Der ausgefüllte Antrag kann im Voraus per Post an die Adresse eines beliebigen Zollamtes der Ukraine zusammen mit einer Kopie der Bescheinigung über die Registrierung der juristischen Person oder des Einzelunternehmers gesendet werden;
  3. Der ausgefüllte Antrag kann bei jeder ukrainischen Zollstelle persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder einen Zollabfertigungsagenten zusammen mit einer Kopie der Registrierungsbescheinigung eingereicht werden.

Nach Angaben des ukrainischen Zolls kann der Antrag in ukrainischer Sprache oder in einer beliebigen Sprache der offiziellen internationalen Kommunikation ausgefüllt werden. Um die Verarbeitung der Informationen zu beschleunigen, sollte er jedoch in Ukrainisch oder Englisch ausgefüllt werden.

Die Erklärung in ukrainischer und englischer Sprache ist auf der Website der ukrainischen Zollbehörden verfügbar.

Nach Eingabe der Daten aus dem Antrag in das Informationssystem der Zollbehörden erhält das Transportunternehmen innerhalb von 1 Stunde eine temporäre Registrierungsnummer. Diese Nummer ermöglicht dem Unternehmer, der nicht in der Ukraine ansässig ist, die Erledigung aller Zollformalitäten und -verfahren.

Die permanente Registrierungsnummer wird dem Transportunternehmen innerhalb von 5 Arbeitstagen zugewiesen. Die Vergabe der Nummer kann verweigert werden, wenn die notwendigen Daten im Antrag fehlen oder der Frachtführer die Nummer schon einmal beantragt hat.

Foto: customs.gov.md

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