Foto: Europäische Arbeitsbehörde (ELA)

Faire Mobilität: Vorschriften zum Mindestlohn für Lkw-Fahrer werden in Deutschland nicht überwacht

Faire Mobilität hat sich besorgt darüber geäußert, dass es an Beamten fehlt, die die Einhaltung der Lohnvorschriften für entsandte Arbeitnehmer kontrollieren würden.

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In einem Facebook-Post, der die jüngsten Gespräche mit Fahrern auf einem Rastplatz zusammenfasst, die mit der Gewerkschaft ver.di im Rahmen der Kampagne #Road2FairTransport der Europäischen Arbeitsbehörde geführt wurden, behauptet Faire Mobilität, dass keiner der von den Inspektoren kontrollierten Lkw-Fahrer gefragt wurde, ob sie den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.

Die Gespräche haben wieder gezeigt, dass Informieren allein nicht ausreicht, wenn das geltende Recht nicht kontrolliert und umgesetzt wird”, so Faire Mobilität auf Facebook.

Die Regeln des EU-Mobilitätspakets schreiben vor, dass Lkw-Fahrer im Dreiländerverkehr und in der Kabotage mindestens den in dem jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Mindestlohn für Lkw-Fahrer erhalten sollen.

Die einzigen Ausnahmen sind grenzüberschreitende bilaterale Transporte, eingeschränkte zusätzliche Be- und/oder Entladetätigkeiten, Transitfahrten durch das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates ohne Be- oder Entladetätigkeiten sowie der Anfangs- oder Endabschnitt eines kombinierten Transports.

Faire Mobilität behauptet, dass absolut keiner der 20 Fahrer, mit denen sie bei einem kürzlichen Rastplatzbesuch gesprochen hat, den ihnen zustehenden gesetzlichen Mindestlohn erhalten hat. Die Organisation hat auch bei ihren relativ häufigen Rastplatzbesuchen von ähnlichen Situationen berichtet.

Ende Oktober zitierte die Faire Mobilität einen Fahrer aus Serbien:

Ich fahre für die deutsche Automobilindustrie, bekomme aber nur den serbischen Mindestlohn. Mit Spesen sind das monatlich knapp 1.200 Euro.”

Ein rumänischer Lkw-Fahrer beklagte im Gespräch mit Faire Mobilität, dass sich in 20 Jahren keine Kontrollbehörde die Mühe gemacht habe, die Einhaltung der Lohnvorschriften zu überprüfen. Dagegen seien Kontrollen der Wochenendruhe im Fahrerhaus häufig durchgeführt worden.

Unterdessen hat die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) eine Mitteilung über ihre dritte Lkw-Kontrollaktion des Jahres 2022 herausgegeben, die vom 10. bis 14. Oktober durchgeführt wurde. Insgesamt wurden 263 Fahrzeuge von der ELA in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Rumänien und der Slowakei überprüft.

Ziel der Verkehrskontrollen war es, die Einhaltung der Fahrtenschreiber- sowie der Lenk- und Ruhezeitvorschriften zu überprüfen. Sie waren Teil einer „kontinuierlichen und gemeinsamen Anstrengung zur Durchsetzung der geltenden EU-Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung von Aspekten der sozialen Sicherheit und der Gewährleistung transparenter Informationen für Fahrer und Transportunternehmen”.

Bei den 263 kontrollierten Fahrzeugen wurden mehr als 118 Verstöße festgestellt, von denen über 55 zu Geldbußen führten. Die meisten Verstöße betrafen die Verwendung des Fahrtenschreibers, die Lenk- und Ruhezeiten, die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften, die technischen Anforderungen, die Ladungssicherung und Unstimmigkeiten in Bezug auf die Arbeitnehmerentsendung. Außerdem wurde 1 Fahrerkarte beschlagnahmt.

Darüber hinaus wurden 2 Fälle von Sozialdumping festgestellt, „insbesondere durch die Ausbeutung von Flüchtlingen aus Drittländern im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und der Nichteinhaltung von Arbeits- und Sozialvorschriften”. Schließlich wurden 2 Fälle von möglichem Fahrtenschreiberbetrug aufgedeckt.

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