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Umfrage: Wer sollte für die Be- und Entladung zuständig sein?

Ein generelles Problem an der Rampe in Deutschland: Wer ist für die Be- und Entladung zuständig, Berufskraftfahrer oder Lagerarbeiter? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und nehmen an unserer Umfrage teil.

Lesezeit 3 Min.

In Deutschland existieren keine Regelungen für die Zuständigkeit im Güterkraftverkehrsrecht zu einer Be- und Entladung und oft regelt der Arbeitsvertrag die Verpflichtung dazu nicht. Diese Unwissenheit, wer für die Entladung der Fahrzeuge zuständig ist, haben bereits zwei Länder gelöst und ein weiteres Land erwägt ein Verbot für LKW-Fahrer einzuführen.

So dürfen in Spanien und Portugal Berufskraftfahrer ihr Fahrzeug nicht mehr selbst be- und entladen. Frankreich hingegen ist am Überlegen…

Laderampen bleiben Unfallschwerpunkte

Be- und Entladezonen bleiben in Deutschland weiterhin ein Schwerpunkt im Arbeitsunfallgeschehen. Das ergibt sich aus den aktuellen Unfallzahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ergänzenden Analysen der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr.

Mehr als 88.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle passierten im Jahr 2021 beim Be- und Entladen von LKW in Deutschland – 48 Tote waren dabei zu beklagen. Eine bessere Zusammenarbeit der Transportbeteiligten könnte viele dieser Unfälle verhindern, fordert BG Verkehr.

Wo die Gefahren beim Be- und Entladen im Detail lauern, zeigen die Unfallanalysen der Unfallversicherungsträger << zum Artikel >>

Charta zur Verbesserung der Behandlung von LKW-Fahrer an den Be- und Entladerampen

Vor eineinhalb Jahren haben ver.di und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL) eine Charta zur Verbesserung der Behandlung von LKW-Fahrer an den Be- und Entladerampen unterzeichnet, die Verpflichtungen für Transportunternehmen, Verlader und Fahrer beinhaltet. Noch im Dezember soll zum Thema „Maßnahmen gegen den Berufskraftfahrerinnen- und -fahrermangel hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen, insbesondere der Situation an Rampen und auf Rastanlagen“ eine öffentliche Anhörung im Bundestag stattfinden, an der unter anderem Prof. Dr. Dirk Engelhardt vom BGL und Ronny Keller von ver.di – teilnehmen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

In Spanien und Portugal darf man seinen LKW nicht mehr selbst be- und entladen

Anfang September trat in Spanien ein neues Gesetz in Kraft, das LKW-Fahrern, das Be- und Entladen ihres Fahrzeugs verbietet, sowohl inländischen als auch denen, die im internationalen Verkehr arbeiten. Allerdings gibt es Ausnahmen, über die wir bereits ausführlich berichtet haben: LKW-Fahrer können endlich aufatmen – das neue Verbot tritt in Kraft, mit Ausnahmen.

Frankreich prüft Vorschriften

Die französische Regierung arbeitet an einem Plan, um den Straßentransportsektor attraktiver zu machen, da das Problem des LKW-Fahrermangels auch in Frankreich besteht. Unter anderem wird nach dem Vorbild der spanischen und portugiesischen Vorschriften geprüft, ob es auch in Frankreich möglich wäre, das Be- und Entladeverbot für LKW-Fahrer einzuführen.

Es gibt aber auch Fahrer, die anderer Meinung sind. „Für manche Kraftfahrer ist das Be- und Entladen die einzige körperliche Aktivität“, meint im Gespräch ein Berufskraftfahrer, der gerne wie er selbst zugibt „mit anpackt“.

Magazin zum Thema Fachkräftemangel

 

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