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Neue Vorschriften: Mehr Schutz für Radfahrer, es drohen höhere Geldbußen und Freiheitsstrafen

In Spanien gilt ab sofort das sogenannte „Fahrradgesetz“, das darauf abzielt, den rechtlichen Schutz von Verkehrsunfallopfern zu erhöhen. Dabei wird der Fokus auf all die Unfälle gelegt, die auf Unachtsamkeit der Fahrer zurückzuführen sind. Ab sofort drohen Autofahrern neue rechtliche Konsequenzen. Die verschärften Vorschriften umfassen auch empfindliche Strafen für das verkehrswidrige Überholen der Radfahrer.

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Die Reform des spanischen Strafgesetzbuches trat am 15. September in Kraft, einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (BOE). Demnach gilt rücksichtsloses Fahren, das schwere Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge zur Folge hat, als Straftat und wird daher nach dem Strafgesetzbuch verfolgt. Wichtig dabei ist die neue Interpretation des Begriffs der groben Fahrlässigkeit. Stellt der Richter fest, dass der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde, wird ein Strafverfahren eingeleitet, auch wenn das Opfer dies nicht beantragen würde.

Bei einem fahrlässig verursachten Unfall wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einem tödlichen Unfall verliert der Fahrer seinen Führerschein für einen Zeitraum von 3 bis 18 Monaten. Eine weitere wesentliche Änderung besteht darin, dass die Flucht von der Unfallstelle als Straftat klassifiziert wird, falls diese den Tod oder eine Gesundheitsschädigung einer oder mehrerer Personen zur Folge hat. In einer Situation, in der grundlegende Vorsichtsgebote nicht beachtet werden und es zu einer Verletzung kommt, die die körperliche Unversehrtheit des Opfers beeinträchtigt und in einer medizinischen oder chirurgischen Behandlung resultiert, soll gegen den Fahrer eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden. Beim Verlust eines wichtigen Organs oder Glieds droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis drei Jahre. Wenn es wiederum zu einer Verformung oder Unbrauchbarkeit eines Glieds oder eines Organs kommt, der nicht als Hauptorgan gilt, muss der Fahrer mit einer Haftstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren rechnen.

Überholen von Radfahrern

Neu ist es auch, dass der Fahrer, der einen Radfahrer überholen will, verpflichtet ist, bei dem Manöver die Fahrspur komplett zu wechseln. Die Missachtung des Mindestabstands von 1,5 Metern beim Überholen eines Radfahrers zieht sechs Strafpunkte und ein Bußgeld von 200 Euro nach sich. Überdies wurde ein Parkverbot auf Radwegen eingeführt, um Kollisionen zwischen Radfahrern und auf geparkten Fahrzeugen zu verhindern.

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