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Wintergefahren lauern auf dem Dach. Tipps und Pflichten für Fahrer und Arbeitgeber

Vor Fahrtbeginn heißt es: Runter mit Schnee und Eis vom LKW-Dach. Gefährliche Dachlasten gefährden den nachfolgenden Verkehr und müssen entfernt werden. Doch was sagt die Rechtslage, wer ist dafür verantwortlich und wie geht man vor, wenn der Arbeitgeber keine Hilfsmittel wie etwa ein Gerüst zur Verfügung stellt?

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Die Rechtslage ist eindeutig, wenn die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch gefährliche Dachlasten nicht gegeben ist, darf man die Fahrt nicht antreten, auch wenn der Arbeitgeber etwas anderes anordnet. Für die Fahrer ist das eine Zwickmühle, denn gemäß § 23 StVO hat jeder Berufskraftfahrer vor Fahrtantritt dafür Sorge zu tragen, dass sich sein LKW in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet und verkehrssicher ist. Dazu gehört im Winter sowohl die Schneeketten- und Winterreifenpflicht, als auch die Pflicht den LKW von Schneelasten und Eisplatten zu befreien.

Laut BG Verkehr spielt hier ein Sicherheitsbeauftragter als betriebliche Vertrauensperson seiner Kollegen für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eine wichtige Rolle, wenn der Fahrer einen verkehrsunsichern LKW gestellt bekommt.

Ein Sicherheitsbeauftragter kann im betrieblichen Arbeitsschutzausschuss oder im direkten Gespräch mit den Vorgesetzten darauf hinwirken, dass der Unternehmer seiner Pflicht nachkommt, damit seine Mitarbeiter im Winter gut gerüstet ihre Fahrt antreten können“, sagt Martin Küppers, Leiter des Kompetenzfelds Arbeitssicherheit bei der BG Verkehr.

Was sagen Kraftfahrer, wie sieht das in der Praxis aus?

Setzt sich die Theorie in Praxis auch um? Wir haben nachgefragt, ob Arbeitgeber Hilfsmittel stellen und Fahrer Eis- und Schneereste vom Fahrzeugdach und der Aufliegerplane entfernen. Aus Sicht der Fahrer ist das ein komplexes Thema:

Leider sind die Fahrerinnen und Fahrer oft allein und leider werden sie dann auch allein gelassen. Gerüste zum entfernen gibt es kaum. Auf das Dach eines Plan Auflieger darf der Fahrer nicht rauf und auf ein Kühlerdach kommt man kaum rauf. Es gibt Leitern die auch von der Berufsgenossenschaft erlaubt sind aber leider gibt es wenig Firmen die ihren Fahrerinnen und Fahrern so etwas zur Verfügung stellen. Nimmt ja auch Platz weg, sagt der Berufskraftfahrer Dirk Baumgart.

Und gibt Tipps, dass man bei einem Plan Auflieger improvisieren kann, indem man von innen gegen das Dach stößt. So habe Dirk Baumgart es immer gemacht. Wenn aber Ladung auf dem Fahrzeug ist wird das schon schwierig, meint er. Da er einen LKW-Kipper fährt, kann er vor Antritt der Fahrt ankippen oder die Plane aufrollen, aber leider macht das nicht jeder, meint er.

Das ist echt ein komplexes Thema. Schnee und Eis muss runter aber viele Fahrerinnen und Fahrer werden damit alleine gelassen und fahren oft einfach los und hoffen, dass nichts passiert. Stehen bleiben wäre wenn man das nicht runter bekommt die einzige Lösung. Aber der Disponent wird das nicht für gut heißen, fügt Baumgart hinzu und sagt abschließend, dass er sich beheizbare Dächer wünschen würde.

Was droht bei Fahrt mit Eisplatten und bei einem Unfall?

Entfernt der Fahrer gefährliche Dachlasten wie Schnee und Eis nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Und wenn eine herabfallende Eisplatte einen Verkehrsunfall verursacht, beträgt das Bußgeld mindestens 120 Euro.

Darüber hinaus könnte der Strafbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB gegeben sein. Die Strafvorschrift sieht dafür Geldstrafen und in extremen Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Wer haftet bei Schäden, der Fahrer oder der Arbeitgeber?

Hier unterscheidet man zwischen Halter und Fahrer. Sollte von einem LKW gefallenes Eis einen Sachschaden verursachen, so kann es vorkommen, dass sowohl Halter aus auch Fahrer für einen Verstoß haften müssen. Denn zwar liegt es am Halter, dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug betriebsbereit ist, doch der Fahrer wiederum hat auch die Verantwortung, sich dessen zu vergewissern, ehe er sich hinter das Lenkrad setzt und haftet bei eigenem Fehlverhalten.

Gefährliche Dachlasten wie Schnee und Eis müssen entfernt werden. Zu diesem Zweck können LKW-Fahrer auf einigen Autohöfen und Raststätten spezielle Räumstellen nutzen. Dort können Trucker das Dach ihres Fahrzeugs gefahrlos enteisen.

Wo befinden sich Schneeräumstationen? Eine von der Polizei veröffentlichte Liste mit öffentlich zugänglichen Räumstationen findet man hier <<  LISTE  >> .

Hersteller bietet eisfreie Planendächer

Herabstürzende Eisplatten von LKW-Dächern sind nicht nur gefährlich, sondern stellen im Winter tagtäglich ein großes Problem für Speditionen dar, weiß auch Krone und entwickelte das Krone Ice-Protect-System, was präventiv die Bildung von Schnee und Eis auf der Dachplane verhindert.

Durch das System wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fuhrparks und somit auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht.“, sagt Dr. Frank Albers, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb bei Krone.

Und so funktioniert es –  der Fahrer kann das Krone Ice-Protect-System über ein Bedienpult, das an der Stirnwand des Fahrzeugs befestigt ist, direkt ansteuern. Dann wird ein mittig zwischen Dachplane und Querspriegel liegender Luftschlauch durch Luftzuführung aus dem bordeigenen Druckluftsystem befüllt und die Dachplane um circa 175 mm angehoben. Dadurch bildet sich eine Art Satteldach, so dass in Standzeiten Wasser- und Schneemassen von der Plane abrutschen. Einer möglichen Eisbildung wird so entgegengewirkt, gibt der Hersteller an.

Krone Dach Eis Schnee

Foto: Krone / Krone Ice Protect Air wirkt einer möglichen Eisbildung auf dem Planendach entgegen

Krone gibt an, dass die Fülldauer nach Aktivieren von Krone Ice Protect etwa 90 Sekunden beträgt .Vor Fahrtantritt senkt sich der Schlauch per Knopfdruck oder durch Betätigung der Bremse wieder ab, und das Planendach kehrt in den ursprünglichen Zustand zurück – schnee- und eisfrei.

Nach eigenen Angaben ist das Ice-Protect-System für alle Planen-Sattelauflieger des Herstellers verfügbar, lässt sich aber auch einfach nachrüsten. Zudem kann die Anschaffung durch die „De-minimis“-Förderung bezuschusst werden. Einige Versicherungen gewähren eine Reduzierung der Versicherungsbeiträge, wenn Trailer mit dem System ausgerüstet sind.

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